Bestellerprinzip - wer bezahlt den Makler?

Seit rund einem Jahr (seit dem 01. Juni 2015) gilt es: das Bestellerprinzip. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Konzept und was hat sich seither auf dem Wohnungsmarkt getan?

Zur Bedeutung

Das sogenannte Bestellerprinzip trat zum 01. Juni 2015 in Kraft und besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen muss. War das nicht schon immer so? Nein, zuvor musste der Mieter diese Kosten tragen.

Aber: Auch der Energieausweis erlaubt keine unmittelbaren Rückschlüsse auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die dementsprechenden Energiekosten, da diese von vielen verschiedenen Faktoren abhängig sind, welche nicht im Ausweis abgebildet werden. Zusätzlich dazu gilt es zu beachten, dass es schon häufig zu Änderungen kam.

Hinweis: Bitte beachten Sie hierbei, dass das Bestellerprinzip nur bei Vermietung gilt und nicht bei Verkauf oder bei Gewerberaummietverhältnissen.

Kritikpunkte

Wie bereits abzusehen war, stammt die Kritik vorrangig von Maklern. Sie heißen es natürlich nicht gut, dass von nun an viele Vermieter die Arbeit eines Maklers selbst übernehmen, um Geld zu sparen. Zu dieser Arbeit gehören zum Beispiel das Festsetzen der richtigen Höhe der Miete, die Überprüfung der Bonität des Mieters, die rechtswirksame Vereinbarung der Endrenovierung sowie die Aufsetzung des Mietvertrages. Des Weiteren wird Kritik laut, dass der Vermieter die zusätzlichen Kosten, die er nun zwangsläufig tragen muss, auf die Miete aufschlägt. Doch diese Kritik wird energisch abgewehrt. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, doch im Großen und Ganzen wird dieses Gesetz befolgt.

Kann das Bestellerprinzip in irgendeiner Weise umgangen werden?

Laut dem WoVermRG (dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung) ist jegliche formularvertragliche oder auch individuelle Vereinbarung unwirksam, wenn sie zur Umgehung des Gesetzes führen kann.

Hinweis: Das heißt, dass Sie dieses Gesetz nicht umgehen können, in dem eine zusätzliche Ablösesumme beispielsweise für Möbel oder für die Küche gezahlt wird.

Was hat sich bisher auf dem Wohnungsmarkt getan?

Welche Veränderungen gab es seither auf dem Wohnungsmarkt? Und hat das Bestellerprinzip die Situation der Mieter verbessert? Die Situation der Mieter hat sich in der Hinsicht verbessert, dass sie von nun erhebliche Kosten einsparen, da sie den Makler nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie selbst nicht der Auftraggeber sind.

Doch selbstverständlich bringt dieses Gesetz auch einige Umstellungen für die Makler mit. Nach der Einführung des Bestellerprinzips ging der Umsatz durch Vermietungen etwa ein Fünftel zurück. Doch langsam verbessert sich diese Zahl wieder, da einige Vermieter auch einige unerfreuliche Erfahrungen machen mussten (z.B geplatzte Termine oder langwierige Verhandlungen) und somit doch wieder auf den Makler zurückgreifen.

45 % der Vermieter, die einst einen Makler beauftragt haben, setzen nun auf das Bestellerprinzip und haben somit die Zusammenarbeit mit dem Makler eingestellt. Doch 50 % setzen weiterhin auf einen Makler und sind der festen Überzeugung, dass sie mit dessen Hilfe bessere Mieter finden. Einige Makler konzentrieren sich jetzt auch verstärkt auf den Bereich Verkauf.

Wir von WunderAgent sehen das Bestellerprinzip als eine Chance! Wir setzen auf das Baukastenprinzip und bieten Festpreise bei unseren transparenten Angeboten an. Service und Preis stehen bei uns in einem realistischen Verhältnis zueinander!

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