Was Sie beim Thema "Notarkosten" beachten sollten

Planen Sie gerade den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Um einen rechtskräftigen Vertrag abschließen zu können, müssen Sie laut Gesetz stets einen Notar hinzuziehen. Weitere Fakten zu diesem Thema beleuchten wir im Folgenden.

Ein Notar - Wozu? Und was kostet er?

Durch die Einsetzung eines Notars sollen sowohl Käufer als auch Verkäufer geschützt werden. Immobiliengeschäfte sind durchaus komplex und ein Notar kann diese für beide Parteien rechtssicher abwickeln.

Natürlich fallen für diese Tätigkeit auch nicht unerhebliche Kosten an, die Sie unbedingt bei Ihrer Finanzierung einkalkulieren sollten. Laut § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung ist ein Notar verpflichtet für seine Arbeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen und nicht mehr oder weniger (Bundesnotarkammer o.J.). Die Notarkosten für einen Kaufvertrag orientieren sich zudem auch am Verkehrswert des Grundstückes (Baunebenkosten-rechner.de o.J.) und im Allgemeinen auch an der Bedeutung und dem Wert des Geschäftes (Bundesnotarkammer o.J.).

Doch ein guter Notar verursacht nicht nur Kosten, sondern erkennt auch Nachteile für Sie als Käufer und kann Sie gegebenenfalls vor Schaden bewahren.

Hinweis: Beachten Sie hierbei bitte, dass der Käufer die Notarkosten übernehmen muss. Würde der Verkäufer diese hingegen tragen müssen, würde er es vermutlich auf den Kaufpreis aufschlagen. Des Weiteren fallen neben den Notarkosten auch Gebühren für die Grundbucheintragung an. Möchten Sie ihr Grundstück über einen Baukredit finanzieren, dann fallen nämlich noch weitere Kosten durch die Grundschuldbestellung an. An dieser Stelle soll noch einmal betont werden, dass die notarielle Beurkundung bei der Überschreibung von Eigentum gesetzlich vorgeschrieben ist.

Notarkosten - ein Beispiel

Angenommen der Kaufpreis einer Immobilie liege bei 250.00 Euro und die eingetragene Grundschuld bei 200.00 Euro. Der Notar übernimmt hierbei die notarielle Beurkundung sowie die Eintragung der Grundschuld. In diesem Fall würden folgende Kosten (inkl. Mehrwertsteuer) entstehen:

Abwicklungsgebühr Hausverkauf: 864,00 Euro Notarkosten
Beurkundungsgebühr: 375,00 Euro Notarkosten
Vollzugsgebühr Kauf: 216,00 Euro Notarkosten
Gebühr Notaranderkonto: 662,50 Euro Notarkosten
Gebühr Notarbestätigung: 89,25 Euro Notarkosten
Vollzugsgebühr Eintragung: 89,25 Euro Notarkosten
Eintragungsgebühr: 357,00 Euro Grundbuchamt
Eintragungsgebühr Eigen- tümerwechsel: 432,00 Euro Grundbuchamt
MwSt gesamt:: 432,82 Euro
Gesamt: 3.499,82 Euro
Quelle: Dr. Klein o.J.

Die Aufgaben eines Notars im Überblick:

  • Erstellung Vertragsentwurft
  • Bei Einigung zwischen Käufer und Verkäufer erfolgt die Vertragsunterschrift ; der Notar beurkundet diesen Prozess
  • Notarkosten decken zudem: das Einholen der erforderlichen Vorkaufsverzichterklärung der Gemeinde sowie die Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch; der Notar dokumentiert hierbei den Eigentumswechsel (Dr. Klein o.J.).
  • Im Allgemeinen überwacht der Notar die rechtliche und offizielle Überschreibung

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